Defibrillator nicht notwendig?

Kachel

In den letzten Wochen und Monaten sind viele Ortsbeiräte mit der Ablehnung bereits beschlossener Maßnahmen konfrontiert worden. Gäbe es auf kommunaler Ebene auch ein Unwort des Jahres, so wäre die „Unabweisbarkeit“ zweifelsohne der Favorit. Auf Drängen der ADD müssen die Ortsbeiräte bei investiven Maßnahmen neuerdings die Unabweisbarkeit nachweisen. Unter folgenden Voraussetzungen wird die Unabweisbarkeit akzeptiert: „Finanzierung eines […] Vorhabens, das unabweisbar erscheint, weil seine Unterlassung zu schweren Schäden oder Gefahren führen würde (z.B. ein Schulhaus oder eine Brücke drohen einzustürzen)“. Unter diesen Vorgaben ist es für die Ortsbeiräte unmöglich die Unabweisbarkeit etwa einer Sitzbank zu begründen und folglich können einige der beschlossenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Der Ortsbeirat von Filsch hat den Kauf von zwei Defibrillatoren beschlossen. Eigentlich denkt man, dass es bei dieser Maßnahme um die Abwendung von Schäden und Gefahren geht und hier höchstwahrscheinlich eine Unabweisbarkeit vorliegt. Nein, denn die Feuerwehr bzw. die Rettungswagen verfügen über Defibrillatoren, so dass es jener in den Stadtteilen nicht bedürfe, so die Rückmeldung der Verwaltung. Dies ist nicht nachvollziehbar, denn ein Defibrillator sollte unabweisbar sein! Wir als FDP haben in der Vergangenheit im Stadtrat wiederholt gegen eine Kürzung des Ortsbeiratsbudgets gestimmt und hoffen, dass die Ortsbeiräte, wie früher, wieder mehr Spielraum beim Einsatz ihrer Mittel haben. Ein sparsamer Umgang mit den städtischen Finanzen ist auch weiterhin notwendig, nur die Budgets der Ortsbeiräte und die beschlossen Maßnahmen, die oft unter 1000 Euro liegen, sind der falsche Ansatzpunkt um mit Einsparungen zu beginnen!